Selbsttest · 2 Minuten
Gilt die KI-Schulungspflicht für euer Unternehmen?
Seit Februar 2025 verpflichtet der EU AI Act (Art. 4) Unternehmen, die KI einsetzen, ihre Mitarbeitenden zu schulen. Fünf Fragen zeigen, wo ihr steht.
1.Nutzt jemand in eurem Unternehmen KI-Tools beruflich — z. B. ChatGPT, Copilot, Übersetzungs- oder Bildtools?
2.Stecken KI-Funktionen in eurer Software — z. B. KI-Assistenten im CRM, in der Buchhaltung oder im E-Mail-Programm?
3.Setzt ihr KI bei Personalentscheidungen ein — etwa zur Vorauswahl oder Bewertung von Bewerbungen?
4.Wurden alle Mitarbeitenden, die KI nutzen, nachweislich geschult (mit Dokumentation)?
5.Gibt es bei euch klare, schriftliche Regeln, welche Daten in KI-Tools eingegeben werden dürfen?
Beantwortet alle fünf Fragen — das Ergebnis erscheint sofort.
Dieser Selbsttest ist eine unverbindliche Orientierungshilfe und ersetzt keine Rechtsberatung. Es werden keine Antworten gespeichert oder übertragen — der Test läuft vollständig in eurem Browser.
Zweite Pflicht: Transparenz nach Art. 50
Neben der Schulungspflicht (Art. 4) tritt in wenigen Tagen eine zweite, unabhängige Pflicht in Kraft: die Transparenzpflicht nach Art. 50 der KI-Verordnung. Sie betrifft vor allem Unternehmen mit Chatbots, KI-generierten Bildern/Videos oder KI-gestützten Texten. Vier Punkte, die jetzt zählen:
Chatbots kennzeichnen
Nutzer müssen spätestens bei der ersten Interaktion erkennen, dass sie mit einer KI sprechen — außer es ist völlig offensichtlich.
Synthetische Inhalte markieren
KI-generierte Bilder, Videos oder Audiodateien brauchen eine maschinenlesbare Kennzeichnung (z. B. Metadaten). Reine Standardbearbeitung ist ausgenommen.
Deepfakes offenlegen
Bild-, Video- oder Audio-Inhalte, die täuschend echt wirken, müssen als KI-generiert gekennzeichnet werden — die Ausnahme für Kunst/Satire greift bei kommerziellen Zwecken kaum.
KI-Texte zu öffentlichen Themen kennzeichnen
Betrifft Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse. Reine Markenwerbung ist ausgenommen — und wenn ein Mensch den Text vor Veröffentlichung prüft und verantwortet, entfällt die Pflicht ganz.
Auch das ist keine Rechtsberatung, sondern eine praktische Erstorientierung. Bei Bußgeldrisiko (bis 15 Mio. € bzw. 3 % des weltweiten Jahresumsatzes) lohnt sich ein kurzer, konkreter Check eurer Systeme.
